Recht

Österreich regelt Sterbehilfe neu

In Österreich soll es ab 2022 eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geben. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, soll eine Sterbeverfügung treffen können, ähnlich einer Patientenverfügung.

Sterbehilfe, Foto_Werner_Krüper
Foto: Werner Krüper Auch Deutschland steht vor einer möglichen Neuregelung der Sterbehilfe.

Nur dauerhaft Schwerkranke oder unheilbar Kranke sollen Anspruch darauf haben, berichtete die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Mitteilungen mehrerer Wiener Ministerien. Ausgeschlossen sind Minderjährige.

Vor einer Sterbeverfügung müssen zwei Ärzte oder Ärztinnen die sterbewillige Person aufklären. Dann kann diese in einer Apotheke das tödliche Präparat abholen bzw. eine Person bestimmen, die das Mittel für sie abholt. Die sterbewillige Person muss das Präparat selbständig einnehmen.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte das Verbot des assistierten Suizids zu Ende 2021 aufgehoben. Aktive Sterbehilfe bleibt aber auch in Österreich weiter verboten.

In Deutschland ist der assistierende Suizid seit 2020 möglich. Das hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil klargestellt. Eine gesetzliche Neuregelung steht allerdings noch aus. Der neue Bundestag wird sich damit beschäftigen müssen.

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