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Pflege und assistierter Suizid: Stellungnahme zu den ethischen Implikationen

Bei der Diskussion um das Thema „assistierter Suizid“ sollte die Pflege eine entscheidende Rolle spielen. So lautet das Plädoyer der Arbeitsgruppen „Pflege und Ethik“ I und II der Akademie für Ethik in der Medizin in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Bundestag debattiert über Sterbehilfe
Foto: epd/Werner Krüper Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Seitdem muss eine gesetzliche Neuregelung her. Verschiedene Entwürfe werden bereits diskutiert.

„Die Expertise der Pflege ist in diesem Kontext unverzichtbar, insbesondere dann, wenn es um die Interpretation von und den Umgang mit Sterbewünschen und um Fragen der Suizidassistenz geht“, heißt es in der Stellungnahme. Zugleich seien Pflegefachpersonen darauf angewiesen, förderliche Strukturen und eine Kultur in ihrer Einrichtung vorzufinden, „in der sie ihrer Pflicht zum Eintreten für die pflegebedürftigen Menschen nachkommen können (Advocacy)“.

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Das Thema des assistierten Suizids tangiere professionelle und persönliche Wertvorstellungen. Aus Sicht der Autorinnen und Autoren der Stellungnahme könne die Begleitung der suizidwilligen Person Pflegefachpersonen deshalb per se weder trägerseits noch von der Institution vorgeschrieben werden „und muss der Freiheit des Gewissens überlassen bleiben“.

Reflektierten Umgang lernen

Der Umgang mit dem Thema des assistierten Suizids sei außerdem eine (Weiter-)bildungsfrage: „Situative Einordnungen zum Thema Todes- und Sterbewünsche in der Pflege und Gesellschaft wie auch differenzierte Maßnahmen der Suizidprävention müssen in der Fort- und Weiterbildung fachspezifisch aufgegriffen werden“, heißt es in der Stellungnahme.

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