News
Pflegekammer Baden-Württemberg: So ist der Zeitplan für die Registrierung
Das Registrierungsverfahren für die Mitglieder der neuen Pflegekammer in Baden-Württemberg läuft noch im August an.

Am 24. August werden nach Angaben des Gründungsausschusses die Anschreiben versendet. Diese gehen direkt an den Arbeitgeber und nicht an die zu registrierenden Mitglieder selbst. Pflichtmitglieder sind alle Pflegefachpersonen des Landes Baden-Württemberg.
Passend dazu: Der Gründungsausschuss der Kammer nimmt seine Arbeit auf
Die Arbeitgeber haben dann acht Wochen Zeit, über eine spezielle Software die beschäftigten Pflegefachpersonen zu melden. Damit sind diese automatisch registriert und erhalten voraussichtlich Dezember 2023 oder zum Jahresbeginn 2024 ihr Anschreiben von der Kammer inklusive eines Formulars für einen möglichen Einspruch gegen die Registrierung – etwa, wenn sie registriert wurden, obwohl sie nicht (mehr) als Pflegefachperson in Baden-Württemberg tätig sind.
Am 11. März 2024 soll dann das Erreichen des Quorums festgestellt werden. Laut Kammergesetz müssen bis dahin mindestens 60 Prozent der Pflichtmitglieder registriert sein, damit die Kammer ihre Arbeit aufnehmen kann. Wird das Quorum nicht erreicht, soll die Kammer abgewickelt werden – was durch die auf Initiative des Landespflegerats getroffene Entscheidung, die Registrierung durch die Arbeitgeber durchführen zu lassen, aber unwahrscheinlich geworden ist.
Übrigens: Wie es um die Kammerlandschaft in Deutschland steht und ob es jetzt Momentum für eine Bundespflegekammer gibt, lesen Sie in der Rubrik “Pflege stark machen” in der kommenden September-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren