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Pflegekammer NRW: Errichtungsausschuss gibt Beitragsempfehlung
Der Mitgliedsbeitrag für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen soll laut einer Empfehlung des Errichtungsausschusses maximal 5 Euro monatlich betragen und frühestens ab September 2022 erhoben werden.

Weiterhin spricht sich der Errichtungsausschuss dafür aus, bei Teilzeitkräften die Beitragshöhe entsprechend anzupassen. Personen in Härtefallsituationen sollen vom Beitrag befreit sowie Regelungen für Doppelmitgliedschaften geschaffen werden, zum Beispiel wenn eine Pflegefachperson ihren Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern hat. Darüber empfiehlt der Errichtungsausschuss, dass Mitglieder, die nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten, beitragsfrei gestellt werden, beispielsweise Personen im Ruhestand.
Der Errichtungsausschuss kann nur eine Empfehlung abgeben. „Welche Details am Ende entschieden werden, liegt in der Hand der noch zu wählenden Kammerversammlung“, sagte Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses. Man sehe sich in der Pflicht, schon jetzt für größtmögliche Transparenz zu sorgen.
Die Festlegung der Beitragshöhe und die Verabschiedung der Beitragsordnung ist eine der ersten Aufgaben der gewählten Kammerversammlung. Die Kammerwahl muss bis spätestens Ende März 2022 stattfinden.
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