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Pflegekammer NRW: Mögen die Wahlen beginnen
Die Zahl der Wahlberechtigten Mitglieder der Landespflegekammer NRW steht fest: 98.333 Mitglieder dürfen nach Kammerangaben an den Wahlen teilnehmen.

Insgesamt geht die Pflegekammer von etwa 220.000 Mitgliedern aus. Alle Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege, die in NRW ihren Beruf ausüben, sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder der Pflegekammer.
Bis einschließlich 16. September können Mitglieder sich selbst zur ersten Wahl zur Kammerversammlung aufstellen lassen. Es können sowohl Einzelpersonen als auch Listen kandidieren.
Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten ihre Wahlunterlagen zwischen dem 12. bis 15. Oktober per Post. Sie können dann ihre Stimme bis zum 31. Oktober abgeben.
Die Wahlen zur Kammerversammlung sind Ende vergangenen Jahres überraschend nach hinten verschoben worden. Die Kammer begründete die Verschiebung mit der pandemischen Lage, wodurch auch die Registrierung der Mitglieder stark ausgebremst worden sei.
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