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Pflegekammer NRW: Nur registrierte Mitglieder dürfen wählen
Noch knapp drei Monate haben Mitglieder der Pflegekammer NRW Zeit, sich registrieren zu lassen, um an der ersten Wahl zu Kammerversammlung teilzunehmen.

Darauf hat der Errichtungsausschuss in einer Mitteilung hingewiesen. Die Wählerverzeichnisse werden am 22. August geschlossen. Der eigentliche Wahlzeitraum liegt zwischen dem 12. bis 31. Oktober. Anfang Dezember soll die Kammerversammlung dann das erste Mal tagen.
Alle Altenpflegerinnen und Altenpfleger, die in NRW ihrem Beruf nachgehen, sind als Pflegefachpersonen Mitglieder der Pflegekammer – ob sie wollen oder nicht. Die Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden nach der Befragung der Mitglieder wieder aufgelöst.
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer informiert online an zwei Terminen über die bevorstehenden Wahlen.
- 1. Juni: 10.30 Uhr: Zur Anmeldung
- 17. Juni: 11 Uhr: Zur Anmeldung
Passend dazu: Pflegekammer NRW: Erst ein Drittel der Mitglieder ist registriert
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