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Pflegekammer NRW: Nur registrierte Mitglieder dürfen wählen

Nur registrierte Mitglieder können an den ersten Wahlen zur Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Darauf hat der Errichtungsausschuss am Freitag hingewiesen.

Pflegekammer, Foto_Archiv
Foto: Archiv Der Aufbau der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen geht ungeachtet aller Proteste weiter.

Trotz zunehmender Proteste gegen die Errichtung der Pflegekammer, geht die Registrierung der geschätzt 220.000 Mittglieder und die Vorbereitung der ersten Wahlen zur Kammerversammlung weiter. Bis zum 21. Dezember haben Mitglieder Zeit, sich zu registrieren. Alle Registrierungen nach diesem Datum können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.

Jedes registrierte Mitglied kann auch selbst kandidieren. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen erfolgt am 23. Dezember. Wahlvorschläge können zwischen dem 23. Dezember bis zum 13. Januar eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag, egal ob Einzelkandidatur oder Liste, muss von mindestens 40 wahlberechtigten Kammermitgliedern aus einem dem jeweiligen Regierungsbezirk unterschrieben sein. Kammermitglieder dürfen nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

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