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Pflegekammer NRW: Registrierung läuft auf Hochtouren

110.000 Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen haben Post vom Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW bekommen. Sie sollen sich als Mitglied der Kammer registrieren. Bei mindestens weiteren 100.000 dürfte der Brief in den nächsten Wochen eintreffen.

Pflegekammer, Foto_Archiv
Foto: Archiv Die Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen schreitet voran.

Für einigen Unmut sorgte dabei die Notwendigkeit, dem Registrierungsbogen auch eine beglaubigte Kopie der Berufsurkunde beizulegen. „Uns ist bewusst, dass durch die Pandemie die Beglaubigung erschwert wurde, deshalb ist in der Meldeordnung eine einjährige Frist für die Nachreichung der Berufsurkunde festgesetzt“, so eine Kammersprecherin. 32 Personen hätten bisher ihrer Registrierung widersprochen.

Die Geschäftsstelle in Düsseldorf mit zwölf Mitarbeitenden hat in den vergangenen Monaten rund 13.500 Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Bundesland angeschrieben und zur Übermittlung der Daten der dort beschäftigten Pflegefachpersonen aufgefordert. Bisher seien auf diese Weise rund 215.000 Personen gemeldet worden, so die Kammersprecherin. Aber nicht alle angeschriebenen Einrichtungen hätten bisher Daten übermittelt. Echte Verweigerer seien laut Sprecherin aber bisher nicht bekannt.

Alle Pflegefachersonen sind Mitglied – egal ob aus der Kranken- oder Altenpflege

Die schätzungsweise 200.000 Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglied der im Aufbau befindlichen Pflegekammer, egal ob sie in der Altenpflege, der Kranken- oder Kinderkrankenpflege, ambulant oder stationär, tätig sind. So hat es der nordrhein-westfälische Landtag im Juni 2020 mit der Novellierung des Heilberufegesetzes beschlossen. Seitdem ist viel passiert. Die schon damals heftig umstrittenen Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind inzwischen fast Geschichte und werden bis Ende des Jahres 2021 abgewickelt. In beiden Bundesländern hatte sich die Mehrheit der Mitglieder in Befragungen mit großer Mehrheit gegen den Fortbestand der Kammern ausgesprochen.

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Anders die Entwicklung tief im Westen: Der ehrenamtlich tätige Errichtungsausschuss unter Vorsitz von Sandra Postel treibt die Errichtung der Kammer vehement voran. „Obwohl wir auf vielen Kanälen bereits präsent sind, ist es möglich, dass Pflegefachpersonen mit dem Aufruf zur Registrierung zum ersten Mal von uns hören“, sagte Postel. 4.600 Personen hätten bisher an Online-Informationsveranstaltungen teilgenommen. Man möchte Fehler aus anderen Bundesländern vermeiden. „Bei konkreten Fragestellungen werfen wir selbstverständlich einen Blick in die Nachbarländer, um zu validieren, welche Aktionen dort positiven Anklang gefunden haben oder auch nicht“, so die Sprecherin. Sämtliche Anschreiben an die Mitglieder sind auf der Kammer-Homepage zu finden.

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Wahl zur Kammerversammlung muss in den nächsten sechs Monaten stattfinden

Nach Aussagen des Gesundheits- und Sozialministeriums soll die Wahl zur Kammerversammlung bis spätestens Ende März 2022 stattfinden. Die Wahlordnung wurde am 27. August im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Demnach soll die die erste gewählte Kammerversammlung spätestens bis zum 1. April 2022 erstmals zusammentreten. Wahlberechtigt sind alle vollständig registrierten Mitglieder. „Unser Bestreben ist es, so viele Mitglieder wie möglich zu registrieren, um ihnen die Teilnahme an der Wahl als auch eine Kandidatur als Mitglied der Kammerversammlung zu ermöglichen“, betonte die Sprecherin.

Wie auch in anderen Bundesländern steht die Gewerkschaft Verdi der Kammerbewegung mehr als kritisch gegenüber. Der offene Affront zeigt sich schon dadurch, dass zwei im Errichtungsausschuss für Verdi freigehaltene Sitze nicht besetzt worden sind. „Pflegekammern lösen die Probleme nicht. Ob im Krankenhaus oder in der Altenpflege, die Pflege hat zu oft keine Zeit sich entsprechend ihrem professionellen Anspruch um Pflegebedürftige zu kümmern“, sagte Maria Tschaut vom Verdi-Fachbereich Gesundheit und Soziales NRW. Verdi wünsche sich vielmehr eine Vollbefragung wie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

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Fünf Millionen Euro Anschubfinanzierung müssen reichen

Für einen schuldenfreien Start hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Anschubfinanzierung von fünf Millionen Euro angekündigt. Ein entsprechender Projektantrag sei dem MAGS vorgelegt worden. Sollte in Zukunft mehr Geld benötigt werden, würden dieser Antrag nebst der Begründung von Seiten der Bewilligungsbehörde geprüft, teilte ein Sprecher des MAGS auf Anfrage mit. Langfristig muss die Kammer ihre Arbeit mit Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren. Zur Beitragshöhe gibt es noch keine konkreten Aussagen. Die Beitragserhebung zu regeln, sei Aufgabe der künftigen Kammerversammlung, so die Sprecherin.