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Pflegekammer-Präsidentin übersteht Abwahlantrag
Es gibt weiter Ärger um die Pflegekammer Niedersachsen, die ja eh in einigen Monaten aufgelöst werden soll: Die erst im März an die Spitze gewählte Kammerpräsidentin Nadya Klarmann sollte nach dem Willen eines Vorstandsmitglieds ihres Postens enthoben werden, hat nun aber einen Abwahlantrag mit großem Rückhalt überstanden.

Hat einen Abwahlantrag überstanden und darf Präsidentin der eh vor der Auflösung stehenden Pflegekammer Niedersachsen bleiben: Nadya Klarmann.
Foto: Pflegekammer Niedersachsen
Mit 23 von 25 Stimmen habe sich die Kammerversammlung am 18. November für Nadya Klarmann als Präsidentin ausgesprochen, teilte die Kammer in Hannover mit. Vorstandsmitglied Sascha Sandhorst, das den Antrag gestellt hatte, wurde indes mit 22 von 25 Stimmen abgewählt. Er hatte Klarmann vorgeworfen, die Abwicklung der seit ihrer Gründung umstrittenen Kammer beschleunigt und nicht aufgehalten zu haben.
Die Pflegekammer Niedersachsen als Interessenvertretung der Pflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeit aufgenommen. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren Willen Pflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen sollten. Bei einer Online-Befragung stimmten in diesem Sommer schließlich 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer. Diese wird nun voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 aufgelöst.
Nach der Entscheidung zur Auflösung solle mit der zugesicherten Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für 2018 und 2019 noch in diesem Jahr begonnen werden, kündigte unterdessen Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) an. "Ich bin zuversichtlich, dass die Landesmittel nun sehr zeitnah bereitgestellt werden und die Pflegekammer noch in diesem Jahr mit der Rückzahlung der ersten Beiträge beginnen kann." In der vergangenen Woche hatte der Landtag die Bereitstellung der benötigten vier Millionen Euro beschlossen, um die bereits vor einem Jahr in Aussicht gestellte Beitragserstattung umzusetzen.
Sobald die dafür benötigten Haushaltsmittel bereitstehen, sei es Aufgabe der Pflegekammer, die Beiträge zurückzuerstatten, betonte das Sozialministerium. Die Mitglieder, die Beiträge gezahlt haben, müssten für die Rückzahlung nicht tätig werden, sondern würden von der Kammer kontaktiert.
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