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Pflegekompetenzgesetz: Die Hoffnung stirbt zuletzt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Ob das Gesetz aber tatsächlich noch vor der Neuwahl im Bundestag beraten wird, ist völlig offen.

Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will sich dafür einsetzen, dass das Pflegekompetenzgesetz noch in dieser Legislatur im Bundestag beraten wird. Foto: BMG / Jan Pauls

Ziel des Pflegekompetenzgesetzes ist es, Pflegefachkräften mehr Kompetenzen zu übertragen, um ihre Fachlichkeit besser zu nutzen und die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern.

„Pflege kann mehr, als sie bislang darf“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können, etwa beim Wundmanagement, bei der Betreuung von Diabetikern oder Demenzkranken sowie bei der Verordnung von Hilfsmitteln. Dazu soll im Pflegeberufegesetz klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen heilkundliche Aufgaben wahrnehmen dürfen. Darüber hinaus sollen unter anderem die Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt werden.

Angesichts der auslaufenden Legislaturperiode ist unklar, ob das Gesetz noch vor der geplanten Neuwahl im Februar 2025 verabschiedet werden kann. Gesundheitsminister Lauterbach betonte jedoch seine Bereitschaft, auf die Opposition zuzugehen. Der Deutsche Pflegerat appellierte an den Bundestag, das Gesetz trotz der aktuellen politischen Unsicherheiten zu verabschieden. Keine Schnellschüsse forderte hingegen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Das Gesetz umfasst weit mehr als nur die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegekräfte“, sagte bpa-Präsiden Bernd Meurer. Deshalb müsse es sorgfältig von einem neuen Bundestag beraten werden.

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