Personal

Pflegereform auf den Weg gebracht

Der Gesetzesentwurf zur Pflegereform liegt vor. Noch diese Woche wird im Bundeskabinett darüber abgestimmt.

Foto: AdobeStock/weyo Ein Gesetzesentwurf für eine Pflegereform soll höhere Pflegelöhne durch Tarifbindung bringen.

Demnach sollen Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch mit der Pflegekasse abrechnen können, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das berichtet der Evangelische Pressedienst (epd) und beruft sich dabei auf Informationen der „Bild am Sonntag“. Der Gesetzentwurf sehe außerdem einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung vor. Zudem solle der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab Januar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen.

Passend dazu: Hubertus Heil macht Druck bei den Pflegelöhnen

Die Gewerkschaft Verdi bezeichnete den Gesetzentwurf als zweitbeste Lösung. Sie sei „kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der […] Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, so Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand.

Heftige Kritik am Entwurf kam von Seiten privater Anbieter: „Mit der tariflichen Entlohnung nimmt die Koalition eine Existenzgefährdung der Pflegeeinrichtungen in Kauf und setzt damit die Versorgung pflegebedürftiger Menschen aufs Spiel“, sagte der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). Es sei nicht gesichert, dass Tariflöhne durch die Pflegekassen tatsächlich in ausreichender Höhe refinanziert würden.

Kommt es am Mittwoch zu einem Kabinettsbeschluss, muss der Bundestag die Änderungen noch in einer der beiden letzten Sitzungswochen vor der Bundestagswahl beschließen.