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Pflegestudium künftig vergütet und nur noch dual – Ministerien planen Reform
Pflege-Studierende sollen künftig vergütet werden. So sieht es ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums vor, der auch die Ausbildungsstruktur reformiert.

Das steht im Entwurf des „Pflegestudiumstärkungsgesetzes“ (PflStudStG):
- Studierende eines primärqualifizierenden Pflege-Studiengangs sollen über die gesamte Studiendauer eine „angemessene Vergütung bekommen“, die über den Ausgleichsfonds der Länder finanziert wird.
- Dazu soll die Struktur der Praxiseinsätze künftig anders gestaltet und das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet werden.
Konkret bedeutet das: Die Studierenden schließen künftig einen Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung mit einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ab. Dieser trägt – wie in der beruflichen Pflegeausbildung – die Verantwortung für die Durchführung des praktischen Teils des Studiums.
An diesem Vorhaben gibt es auch Kritik. Hochschulen verlören dadurch die Gesamtverantwortung und der Transfer zwischen Hochschule und Praxis werde erschwert, kommentiert Thomas Fischer, Professor an der Evangelischen Hochschule Dresden, auf Twitter. Das gehe auch zu Lasten des hochschulischen Ausbildungsniveaus.
Viele Investitionen der Hochschulen in den letzten Jahren würden entwertet und zunichte gemacht. Profilbuldung und Einbindung kleiner Träger wird schwerer.
Studierende werden als 'Arbeitnehmer' den Verwertungsinteressen der Träger ausgesetzt— Thomas Fischer (@ProfessorPflege) April 11, 2023
Vergangene Woche hatte auch der Bundesrat Druck gemacht und die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz für die Vergütung von Pflege-Studierenden vorzulegen. Nun stimmt zunächst das Bundeskabinett über den vorgelegten Referentenentwurf ab.
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