Personal

Sachsen zahlt 6.000 Euro für ausländische Pflegefachpersonen

Sachsen will Altenheime und andere Gesundheitseinrichtungen bei der Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten finanziell mit bis zu 6.000 Euro unterstützen.

Pflegefachperson, Ausland, Foto_Werner_Krueper
Foto: Werner Krüper Eine Pflegefachperson überprüft den Hautzustand einer pflegebedürftigen Person im Altenheim.

„Mit der neuen Förderung wollen wir sächsische Arbeitgeber ermutigen, den Schritt zur Integration ausländischer Fachkräfte zu wagen, und ihnen gleichzeitig einen Teil des finanziellen Aufwandes und Risikos abnehmen“, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bei der Vorstellung des Modellprojekts. Da es auch in der Europäischen Union kaum noch Pflegefachpersonen gebe, habe sich der Fokus auf Drittstaaten verschoben.

Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit der Alten- und Pflegeheime mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Diese soll faire Anwerbebedingungen gewährleisten. Das Herkunftsland der Pflegefachperson muss mindestens 3.500 Kilometer von Deutschland entfernt liegen. Interessierte Pflegeheime können bei der Sächsischen Aufbaubank Förderanträge stellen.

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