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Suizidhilfe in der Altenpflege: Wie das Augustinum dazu steht

Die Augustinum-Gruppe als Betreiber von 23 Seniorenresidenzen möchte Mitarbeitenden und Bewohnenden Orientierung zum Umgang mit dem assistierten Suizid geben. Der Sozialdienstleister hat dazu ein Positionspapier verfasst.

Eine Pflegekraft hält die Hände einer sterbenden Person.
Foto: Werner Krüper Begleitung bis zuletzt: Eine Pflegekraft hält die Hände einer sterbenden Person.

Das am Donnerstag veröffentlichte Positionspapier “Zum Umgang mit dem assistierten Suizid” spricht sich klar gegen Suizidhilfe durch Mitarbeitende aus. Es betont aber zugleich den Respekt vor der freien Entscheidung von Bewohnerinnen und Bewohnern. Da eine gesetzliche Neuregelung Suizidhilfe weiter auf sich warten lässt, sei es umso wichtiger, selber eine verantwortliche und nachvollziehbare Haltung einzunehmen, sagte der Vorsitzende der Augustinum Geschäftsführung, Joachim Gengenbach.

In den Seniorenresidenzen der Augustinum-Gruppe verfügen die Bewohnerinnen und Bewohner über das Hausrecht für ihre Wohnung. Daher seien hier ein assistierter Suizid und gegebenenfalls auch der Zutritt von Sterbehilfeorganisationen möglich, heißt es in dem Papier.

Ganz klar lehnt das Augustinum aber ab, dass Mitarbeitende Hilfe zum Suizid leisten. Mitarbeitende können allerdings auf Wunsch von Bewohnenenden, die einen Sterbeentschluss gefasst haben, bis zum letzten Atemzug bei dem sterbenden Menschen wachen. Gleichzeitig stellt das Positionspapier klar, dass niemand zu einer solchen Begleitung verpflichtet werden könne.

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