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Tarifpflicht tritt in Kraft: Bis zu 30 Prozent mehr Lohn in der Pflege
Ab heute dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen mit den Kassen verhandeln, die einen Tarif anwenden oder auf regionalem Tarifniveau zahlen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) belaufen sich die Lohnsteigerungen je nach Bundesland und Einrichtung auf bis zu 30 Prozent.

„Die Tariftreueregelung wirkt. Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
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Bereits in den vergangenen Jahren seien die Löhne in der Altenpflege dem BMG zufolge überdurchschnittlich gestiegen. Demnach betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege im Zeitraum von 2017 bis 2021 insgesamt rund 21 Prozent. In der Altenpflege hätten die Löhne für Pflegefachpersonen seit 2020 erstmals das Durchschnittsniveau überschritten.
Entlastungen für Pflegeempfänger
Um Pflegebedürftige bei den damit einhergehenden höheren Eigenanteilen in der stationären Pflege zu entlasten, wurden diese bereits zum 1. Januar 2022 gestaffelt begrenzt. So erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von fünf bis 70 Prozent.
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