Personal
Teil-Impfpflicht: Im Südwesten schon 17.000 Ungeimpfte gemeldet
In Baden-Württemberg haben Gesundheitseinrichtungen bereits mehr als 17.000 Beschäftigte ohne Impfnachweis den Gesundheitsämtern gemeldet.

Es handelt sich nach Aussagen des Gesundheitsministerium um Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des von ihnen vorgelegten Nachweises bestehen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Mehrheit nutzt Online-Meldeportal
Mehr als 2.600 Einrichtungen, wie Pflegeheime und Krankenhäuser, hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. Mehr als die Hälfte davon haben dabei das Online-Meldeportal des Landes genutzt. Die übrigen Meldungen sind über den Postweg eingegangen. „Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen“, sagte der Amtschef für Pandemiebewältigung Uwe Lahl am Mittwoch in Stuttgart. Man sei auf einem guten Weg, die Ämter würden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen.
Gesundheitsämter stehen vor Einzelfallentscheidungen
Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt „innerhalb einer angemessenen Frist“ Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ist möglich.
Schon im Vorfeld des Inkrafttretens der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gab es Befürchtungen, dass es teilweise zu Personalausfällen insbesondere in der Altenpflege kommen könnte.
Passend dazu: CARE Monitor 2022: Mit Impfpflicht droht Personalverlust
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