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Teilweise krankgeschrieben – teilweise weiterarbeiten

Expert:innen warnen vor steigenden Krankenständen. Sie fordern die Einführung einer teilweisen Krankschreibung und geben Arbeitgebern konkrete Empfehlungen zur Gesundheitsförderung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Bisher gilt: Krankschreibung ganz oder gar nicht. Bild: Adobe Stock/nmann77

Der Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland steigt seit 20 Jahren kontinuierlich. Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 13. Stellungnahme „Gesundheit und Resilienz“ daher eine Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention empfohlen.

Als staatliche Maßnahme hält der Expert:innenrat es für geboten, die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung beizubehalten. Die Expert:innen sprechen sich zudem dafür aus, eine gesetzliche Regelung zur teilweisen Krankschreibung einzuführen. Dies würde erlauben, während einer Krankschreibung den beruflichen Aufgaben im gesundheitlich möglichen Umfang weiterhin nachzukommen, beispielsweise mit mobilem Arbeiten und/oder mit reduzierter Stundenzahl.

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören weiterhin ein verbessertes betriebliches Gesundheitsmanagement, das auch von den Beschäftigten genutzt wird. Der Rat empfiehlt mehr Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten, wie Dienstfahrräder oder externe Sportangebote sowie ausreichend Erholungszeiten. „Der positive Einfluss, den gezielte Maßnahmen der Arbeitgeber auf den Krankenstand haben können, ist in vielen Untersuchungen belegt“, so das Gremium.

Zudem fordern die Expert:innen die Einführung betrieblicher Impfprogramme sowie Hygienemaßnahmen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten am Arbeitsplatz zu verringern.

Arbeitgeber sollten zudem ein wertschätzendes Arbeitsklima schaffen und klare Regelungen zur Erreichbarkeit an freien Tagen treffen. Falls nötig, könne auch die gesetzliche Möglichkeit genutzt werden, ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

Passend dazu: Arbeitgeber können auch durch Fortbildungsmöglichkeiten für leistungsfähige Mitarbeitende sorgen, zum Beispiel auf dem AltenpflegeKongress am 11. und 12. März in Hannover. Zum Programm und Anmeldung…