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Telefonische Krankschreibungen wieder möglich

Beschäftigte mit Erkältungsbeschwerden können sich angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder telefonisch krankschreiben lassen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Foto: AdobeStock/MG web Auch in der Altenpflege verlangen Arbeitgeber im Krankheitsfall die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag, wie eine Sprecherin bekanntgab. Die Regelung gilt demnach vorerst befristet bis Ende November 2022 und auch in allen Einrichtungen der Altenpflege.

Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Damit folge der G-BA dem Leitsatz „Vorsicht statt unnötiger Risiken“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. So sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden.

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