Recht
Umstrittener Triage-Gesetzesentwurf auf dem Weg in den Bundestag?
Am Freitag berichtete der „Tagesspiegel“ über einen neuen Gesetzesvorschlag, der sich derzeit in der Abstimmung befinde und eine Triage-Regelung mit einem „medizinethischen Tabubruch“ enthalte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach widerspricht der Darstellung.

Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sehe vor, dass es zukünftig möglich sein soll, in pandemiebedingten Notlagen eine bereits begonnene Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit einer höheren Überlebenschance abzubrechen. Das zumindest berichtet der „Tagesspiegel“, dem der Entwurf vorliegen soll.
Konkret würde das bedeuten: Einem bereits beatmeten Patienten könne im Falle von Versorgungsengpässen das Beatmungsgerät weggenommen werden, um einem anderen Patienten damit zu versorgen. Bislang sei diese sogenannte „Ex-Post-Triage“ unzulässig und nach aktueller Rechtsauffassung als „Totschlag“ zu bewerten.
Lauterbach: „Keine Ex-Post-Triage“
Der Gesetzesentwurf soll sich derzeit in der Abstimmung befinden und in den Bundestag eingebracht werden, heißt es in dem Bericht. Das Bundesgesundheitsministerium jedoch streitet ab, dass eine Ex-Post-Triage ermöglicht werden soll. „Ex-Post-Triage ist ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. Deshalb werden wir es auch nicht erlauben“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch eine Triage im Vorfeld einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein. Man müsse „den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie allerdings ausleuchten“, so Lauterbach. Das neue Gesetz solle regeln, dass nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten Triage-Entscheidungen in einer Pandemie getroffen würden.
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