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Ungleiche Zuschläge für Nachtarbeit: Nicht immer fair, aber erlaubt
Es kommt vor, dass Pflegeeinrichtungen regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit unterschiedlich vergüten. Unter bestimmten Bedingungen ist das zulässig, erklärt die Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht Isabell Bierther.
Inhalt Als Nachtarbeit gilt nach dem Arbeitszeitgesetz eine mindestens zweistündige Tätigkeit in der Regel zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr. Werden Mitarbeitende, wie in der Pflege üblich, anhand des Dienstplans regelmäßig Nachtdienste zugeteilt, gilt das als regelmäßige Nachtarbeit. Kurzfristiges Einspringen...
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