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Urteil: Verdi ist auch in der Pflege tariffähig

Die Gewerkschaft Verdi darf auch ohne eine große Zahl an Mitgliedern in der Pflegebranche Tarifverträge abschließen, hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Foto: Archiv Beschäftigte in der Altenpflege demonstrieren für einen Tarifvertrag.

Ist die Gewerkschaft insgesamt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs als tariffähig anzusehen, gelte das auch für einzelne Branchen, in denen sie weniger stark ist, urteilte das Gericht.

Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hatte beantragt, dass die Gewerkschaft Verdi für die Pflegebranche nicht tariffähig ist. Zwar verfüge die Gewerkschaft über etwa 1,9 Millionen Mitglieder, nur ein kleiner Teil davon sei aber in der Pflegebranche tätig, so der Arbeitgeberverband. Die Gewerkschaft sei in diesem Bereich nicht ausreichend mächtig und damit tarifunfähig. Tarifverträge dürfe sie damit in der Pflegebranche nicht abschließen. Verdi macht zur Zahl der Mitglieder, die in der Pflege und Altenpflege beschäftigt sind, keine genauen Angaben.

Das in erster Instanz zuständige Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag der AGVP ab. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde hatte auch vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Verdi sei angesichts seiner Mitgliederzahl, der Organisationsstruktur und Durchsetzungskraft tariffähig.

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