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Wann die telefonische Pflegebegutachtung sinnvoll ist

Telefonische Pflegebegutachtungen haben während der Corona-Pandemie einen wahren Schub erlebt. Jetzt liegt dazu die gesetzliche geforderte Evaluierung mit klaren Empfehlungen vor.

Pflegepool Bayern ist Geschichte
Foto: Werner Krüper Auch wenn die persönliche Begutachtung weiterhin der Standard bleibt, gibt es Konstellationen, wo die telefonische Begutachtung sinnvoll ist.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in bestimmten Fallkonstellationen telefonische Pflegebegutachtungen durchzuführen. Vor der Einführung hat aber der Gesetzgeber weitere wissenschaftliche Studien gefordert. Dies wurden unter Leitung des Medizinischen Dienstes Bayern jetzt abgeschlossen. Der Entwurf der Begutachtungsrichtlinie liegt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vor.

Das Projekt „Analyse des Einsatzes des Telefoninterviews zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“, durchgeführt vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück, gibt klare Empfehlungen ab. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Erstbegutachtungen sollen in der Regel per Hausbesuch stattfinden.
  • Bei Höherstufungen und Wiederholungsbegutachtungen bieten sich telefonische Begutachtungen an, vorbehaltlich bestimmter Fallkonstellationen wie zum Beispiel bei alleinlebenden dementen Personen oder wenn der letzte Hausbesuch länger als 36 Monate zurückliegt.
  • Bei Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie mit Beeinträchtigungen bei der sprachlichen Verständigung (Hören/Sprechen bzw. Sprachbarrieren) wird eine telefonische Pflegebegutachtung nur in Betracht gezogen, wenn die Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson gewährleistet ist.

„Wir haben uns seit langem vehement für den Einsatz der telefonischen Pflegebegutachtung eingesetzt. Entsprechend freuen wir uns, dass die Studie die Expertise unserer hochqualifizierten Gutachterinnen und Gutachter unabhängig von der Form der Begutachtung bestätigt“, sagte Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern.

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