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Was der Medizinische Dienst bei Pflegebegutachtungen ändern will

Der Medizinische Dienst muss immer mehr Begutachtungen pflegebedürftiger Menschen stemmen. Zukünftig sollen die Mitarbeitenden dabei viel häufiger das strukturierte Telefoninterview einsetzen.

Altenpflegerin telefoniert
Foto: Werner Krüper Telefonische Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden an Bedeutung zunehmen.

Die Pflegebegutachtung ist Voraussetzung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und das Empfehlen eines Pflegegrades. Die Begutachtungszahlen sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen im Jahr 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. „Damit die Versicherten auch in Zukunft zeitnah begutachtet werden können, brauchen wir flexible Begutachtungsformate wie das strukturierte Telefoninterview“, sagte Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, am Donnerstag beim Expertenforum Pflege in Berlin.

Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass das strukturierte Telefoninterview eine gleichwertige Alternative zum Hausbesuch sein kann. Das Telefoninterview eignet sich vor allem bei Höherstufungsanträgen.

Die strukturierten Telefoninterviews werden derzeit unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Pflegewissenschaften (IPW) an der Universität Bielefeld evaluiert. Die Ergebnisse sollen im zweiten Quartal 2023 vorliegen. Auch Videobegutachtungen werden zurzeit in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen in einer großen Forschungsstudie untersucht. Derzeit größte Hürde: mangelndes W-LAN in den Einrichtungen der Altenpflege und im ambulanten Sektor.

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Themen wie Telematikinfrastruktur und Digitalisierung in allen Bereichen der Altenpflege stehen auf der Leitmesse ALTENPFLEGE 2023 und im begleitenden Messekongress vom 25. bis 27. April auf der Tagesordnung.