Recht

Widerrechtlich Insulin gespritzt: Haftstrafe

Eine Altenpflegerin muss zwei Jahre und zehn Monate in Haft, weil sie zwei dementen Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hat, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Insulin, Foto: AdobeStock_weyo
Foto: AdobeStock/weyo Wegen einer widerrechtlichen Insulingabe muss eine 49-jährige Beschäftigte eines Pflegeheims für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Das Landgericht Würzburg verurteilte die 49-jährige Altenpflegerin am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 801 Js 20779/2).

Die Anklage plädierte wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach.

Der Verteidiger der Altenpflegerin plädierte auf gefährliche Körperverletzung und hatte eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von höchstens zwei Jahren gefordert. Die 49-Jährige bat im Prozess um Verzeihung. Es tue ihr von Herzen leid.

Die Altenpflegerin hatte gestanden, im November 2020 in einem Seniorenheim im Landkreis Kitzingen den 81 und 85 Jahre alten Bewohnerinnen Insulin gespritzt, obwohl sie gar nicht dazu berechtigt war. Die beiden Frauen kamen in lebensgefährlichem zustand ins Krankenhaus, wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen.

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