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Wie es mit der Pflegekammer Baden-Württemberg weitergeht

In wenigen Tagen bekommen über 113.000 Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg Post vom Gründungsausschuss der Landespflegekammer. Sie erhalten Informationen zu ihrer Registrierung.

Die Pflegekammer Baden-Württemberg kommt nur, wenn sich 60 Prozent der Pflegefachpersonen im Land registrieren. Foto: Archiv

Die Arbeitgeber der Pflegekräfte waren verpflichtet, die Daten der Beschäftigten an den Gründungsausschuss zu melden. „Ob wirklich alle Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg bis dato registriert sind, wagen wir zu bezweifeln“, sagte Peter Bechtel, Vorsitzender des Gründungsausschusses in einer Mitteilung kurz vor Weihnachten. Man habe sehr frühzeitig festgestellt, dass in der Liste der Arbeitgeber nicht alle Arbeitgeber aufgeführt waren.

Parallel zu den Anschreiben startet zum Jahresbeginn die Kampagne „pflege. nur mit uns!“. Mit der Kampagne will der Gründungsausschuss die Pflegefachkräfte aufrufen, sich in Veranstaltungen und auf der Homepage des Gründungsausschusses zur geplanten Pflegekammer zu informieren.

Bis zum 23. Februar haben die Angeschriebenen dann Zeit, einen möglichen Widerspruch, eine sogenannte Einwendung, an den Gründungsausschuss zurückzusenden. Die Pflegekammer wird nur errichtet, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden. Die Feststellung, ob das sogenannte Quorum erreicht wurde, trifft das Sozialministerium am 25. März.

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