Corona
Ämter fühlen sich bei Umsetzung der Impfpflicht überfordert
Immer mehr Landkreise in ganz Deutschland haben Zweifel daran, die ab 16. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen zu können. Es geht dabei auch um Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Beschäftigte in der Altenpflege.

Die zeitweise erhitzte Debatte begann, nachdem der Bautzener Vize-Landrat Udo Witschas (CDU) am Montagabend vor Teilnehmenden einer Corona-Demonstration angekündigt hatte, dass der Landkreis die Impfpflicht für Pflegekräfte und Krankenhauspersonal nicht umsetzen wolle. Später hatte der Landkreis hatte klargestellt, dass die Impfpflicht auch dort gelten werde.
Große Teile der Verwaltung sind ausgelastet
Weitere kritische Stimmen kamen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Städte und Kreise im Nordosten hatten in Schreiben an die Landesregierung erklärt, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit den Regelungen „im vorgegebenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt definitiv nicht leistbar sind“. Der Sprecher des Landkreises Vorpommern-Greifswald Achim Frotzheim sagte, „dass mit den ganzen anderen coronabedingten Maßnahmen, die wir schon seit zwei Jahren tragen, das Gesundheitsamt und auch große Teile der Verwaltung völlig ausgelastet sind“.
Bedenken kommen aus mehreren Bundesländern
Auch in Thüringen regte sich Widerspruch. „Keines der Gesundheitsämter hat in der derzeitigen Situation Kapazitäten, den Impfstatus abzufragen, zu kontrollieren und Beschäftigungsverbote auszusprechen“, sagte Winnie Melzer, Leiterin des Erfurter Gesundheitsamtes am Mittwoch in einer Mitteilung. Wegen der engen Personallage sehe sie maximal eine Konzentration auf Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
So einfach gehe es nicht, hieß es auch in Baden-Württemberg. Die Kontrolle der Impfpflicht stelle die seit Monaten extrem belasteten Gesundheitsämter vor weitere große Herausforderungen, teilte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski, am Mittwoch in Stuttgart auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
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