Corona

Alzheimergesellschaft: Demenzkranke bei Triage-Regelungen nicht benachteiligen

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember letzten Jahres entschieden, dass die Bundesregierung Entscheidungsgrundlagen für Triage-Situationen gesetzlich regeln muss. Ohne entsprechende Regelungen bestehe die Gefahr, dass Menschen mit Demenz allein aufgrund ihrer Diagnose bei der Vergabe begrenzter Intensivbetten benachteiligt würden, warnt die Deutsche Alzheimergesellschaft (DAlzG).

Intensivstation
Foto: AdobeStock/sudok1 Was passiert, wenn die Intensivbetten knapp werden? Die Deutsche Alzheimergesellschaft befürchtet, dass Demenzkranke das Nachsehen haben werden.

Dem 6. Menschenrechtsbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zufolge seien die unverbindlichen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, die derzeit herangezogen würden, nicht im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten und diskriminierten ältere und behinderte Menschen zumindest mittelbar.

„Wenn sich im Zuge der Omikron-Welle die Situation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt, wird eine gesetzliche Regelung, die sich auf menschen- und verfassungsrechtliche Grundlagen stützt, umso dringlicher“, so die DAlzG-Vorsitzende Monika Kaus.

Der Alzheimergesellschaft zufolge leben in Deutschland etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen.