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Aus für „komplex“ und „hochkomplex“ in der Pflege

Die zweite Auflage von BAPID II ist jetzt erschienen. Die Begriffe „komplex“ und „hochkomplex“ verschwinden aus den Rollenprofilen. Maßgeblich ist künftig allein die professionelle Verantwortung.

Eine Pflegeauszubildende lernt unter Anleitung das Absaugen von Sekret.
Eine Pflegeauszubildende lernt unter Anleitung das Absaugen von Sekret. Bild: Werner Krüper

Der Deutsche Pflegerat hat die überarbeitete Fassung von BAPID II „Rollenprofile und Berufsbilder“ vorgelegt. Die zentrale Änderung: Die Unterscheidung zwischen „komplexen“ und „hochkomplexen“ Pflegesituationen entfällt. An ihre Stelle tritt die professionelle Verantwortung als Bezugsgröße.

„Die Begriffe haben sich weder fachlich noch praktisch bewährt“, sagt Katharina Genz, Pflegewissenschaftlerin im BAPID-Projekt an der CAU Kiel, laut Deutschem Pflegerat. Die alte Einteilung sei fachlich unscharf und in der Praxis schwer anwendbar gewesen.

Pflegefachpersonen und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen versorgen häufig dieselben Patienten. Eine Trennung nach Komplexitätsgraden bilde die Versorgungsrealität nicht ab, so die Begründung. Zudem hätten die Begriffe eine ungewollte Hierarchie erzeugt und die Teamarbeit erschwert. „Pflege braucht klare, praxistaugliche Rollenprofile“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Die zweite Auflage von BAPID II beschreibt präziser, welche Verantwortung Pflegefachpersonen und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen.

Künftig verantworten Pflegefachpersonen die fachgerechte Versorgung. Akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen übernehmen zusätzlich die wissenschaftliche Fundierung und die Weiterentwicklung der Praxis.

Passend dazu: Klare Verantwortung durch BAPID III