Corona
Bpa befürchtet weniger Geld für Pflegeheime
Das Bundeskabinett will die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiter verlängern. Bekommen damit ab 1. April viele Pflegeinrichtungen keine Unterstützung mehr aus dem Rettungsschirm Pflege?

Das dazugehörige Gesetz wurde am vergangenen Dienstag vom Kabinett beschlossen. Obwohl der Gesetzentwurf einen einmaligen Bundeszuschuss von drei Milliarden Euro für die soziale Pflegeversicherung vorsieht, könnte es ab 1. April für Pflegeeinrichtungen enger werden. Denn finanzielle Hilfen soll es nur noch dann geben, wenn diese direkt aus einer behördlichen Auflage oder einer Landesregelung herrühren, ist einer Mitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) zu entnehmen.
Der Arbeitgeberverband Pflege teilte mit, dass stationäre Pflegeeinrichtungen künftig nur noch Verluste erstattet bekommen, wenn eine behördliche Anordnung vorliegt, wenn das Gesundheitsamt die Schließung einer Pflegeeinrichtung wegen eines Corona-Ausbruchs anordnet. Wenn Pflegebedürftige aus Angst vor Infektionen nicht mehr ins Heim ziehen möchten, entstehen den Betreibern Einnahmeausfälle. Diese sollen nicht mehr erstattet werden.
Da aber insbesondere in vielen Heimen bereits erfolgreich geimpft wurde, sei mit einem deutlichen Rückgang behördlicher Anordnungen zu rechnen, befürchtet der bpa. Was aber bleibe, seien Leerstände von bis zu 30 Prozent. Die bisher geltenden Regelungen enden am 31. März.
„Viele Pflegeeinrichtungen müssen schon jetzt deutliche Verluste unverschuldet in Kauf nehmen, weil diese im Rettungsschirm nicht berücksichtigt wurden.“ So habe es für Ausfälle bei den Investitionskosten nie einen Ersatz gegeben“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.
Der Deutsche Bundestages befasst sich am Freitag, 12. Februar, in erster Lesung mit einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Entwurf des Gesetzes.
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