Corona

bpa kritisiert Beschäftigungsverbote kurz vor Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zum Jahresende soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht auslaufen. Beschäftigungsverbote für Mitarbeitende von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ohne ausreichenden Immunschutz werden auch jetzt noch ausgesprochen, etwa in Saarbrücken. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert das.

England kippt Impfpflicht in der Pflege
Foto: AdobeStock/PhotoSG Das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken hat im Oktober die ersten Beschäftigungsverbote im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen.

“In der aktuellen Phase der Pandemie geht es darum, die Versorgung in der Pflege zu sichern“, so der saarländische bpa-Landesvorsitzende Volker Schmidt. „Dafür brauchen wir möglichst viele Pflegekräfte.“ Wenn nun hunderte Mitarbeitende durch Beschäftigungsverbote im Zuge einer bald wegfallenden Regelung an ihrer Arbeit gehindert würden, werde zu Versorgungsengpässen führen.

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Erst kürzlich hätte der Vorsitzende des saarländischen Landkreistages noch öffentlich erklärt, von Seiten der Landkreise würden keine Betretungsverbote ausgesprochen. Dass der Regionalverband Saarbrücken nun ausschere, setze die Pflege aus Sicht des bpa unnötig unter Druck. “Im November ist von 130 Beschäftigungsverboten die Rede. Das sind 130 Menschen, die in der Versorgung der Pflegebedürftigen dringend benötigt werden”, so Schmidt.

Corona-Ausbrüche nehmen zu

Der bpa-Landesvorsitzende sieht den Schutz der Pflegebedürftigen durch tägliches Testen und Maskentragen der Pflegenden ausreichend gewährleistet. Dem entgegen steht jedoch eine steigende Zahl von Corona-Ausbrüchen in Pflegeheimen. Laut Wochenbericht des Robert Koch Instituts hatte die Zahl der betroffenen Pflegeheime in der vergangenen Woche im Vergleich zur Vorwoche um 37 Prozent zugenommen. Auch im Regionalverband Saarbrücken hätten sich laut Gesundheitsministerium die Corona-Fälle in einem großen Teil der Pflegeheime gehäuft.

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