Corona
Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für Teil-Impfpflicht
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht, von der auch Pflege- und Gesundheitspersonal betroffen ist, kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag bekanntgegeben.

Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Die Richterinnen und Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären – oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt.
Die umfassende Prüfung der zahlreichen eingegangenen Verfassungsbeschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, von der auch Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege betroffen sind, steht damit noch aus. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, teilte das Gericht mit.
Die beschlossene Corona-Impfpflicht von der alle Beschäftigten in Pflege, Praxen und Kliniken betroffen sind, hatte eine Klagewelle ausgelöst. Hunderte Betroffene haben Verfassungsbeschwerden eingereicht. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleitungen, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen.
Auch nach der Gerichtsentscheidung geht die Debatte weiter. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert noch am Freitag gegenüber dem MDR eine Verschiebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um einige Monate. Jetzt zu sagen, das sei Gesetz und das gelte jetzt, “Ende der Diskussion”, sei “kein guter Stil des Umgangs miteinander”.
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(Aktualisiert am 13.02.22)
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