Corona

Coronaausbruch in Pflegeheim: Staatsanwaltschaft ermittelt

Der Corona-Ausbruch in einem Rastatter Pflegeheim mit 15 Toten hat juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat Ermittlungen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen, wie Staatsanwalt Michael Klose am Montag mitteilte.

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Foto: AdobeStock/Joachim B. Albers Die zuständige Staatsanwaltschaft in Baden-Baden hat Ermittlungen aufgenommen.

Das Landratsamt Rastatt hatte zuvor Strafanzeige gegen verschiedene Personen des Trägers gestellt. Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Behörde wirft dem Pflegeheim unter anderem Verstöße gegen Hygieneregeln sowie gravierende Versäumnisse in allen Bereichen der Grund- und Behandlungspflege vor.

Auch unabhängig des Infektionsgeschehens und dessen strafrechtlicher Aufarbeitung hat das Landratsamt Rastatt im Zuge mehrerer Heimbegehungen im Januar 2022 zum Teil schwerwiegende Mängel in der pflegerischen Versorgung festgestellt.

Der Betreiber verwahrte sich am Mittwoch gegen “pauschale öffentliche Vorwürfe” durch die Behörden. Es gebe keine kausalen Zusammenhang zwischen den beanstandeten Mängeln und der Verbreitung des Coronavirus im Haus. Laut Aussage einer Sprecherin des Betreibers waren von den 15 an oder mit Corona gestorbenen Bewohnerinnen und Bewohnern sehr wenige zweimal geimpft und niemand geboostert.

Das betroffene Rastatter Pflegeheim darf ab sofort keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner mehr aufnehmen. Einige akut gefährdete Pflegebedürftige müssen aufgrund der behördlichen Anordnung in andere Einrichtungen der Altenhilfe verlegt werden.

(Aktualisiert am 03.02.2022)

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