Corona
DBfK: Gesundheit der Pflegenden geht vor
Laut Robert Koch Institut (RKI) sollen Pflegefachpersonen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, bei Personalknappheit trotz Infektion arbeiten dürfen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Gesundheit der Mitarbeitenden besser zu schützen.

„Die Gesundheit der Pflegenden in der Langzeitpflege und in den Krankenhäusern muss mit gleicher Priorität geschützt werden, wie die aller anderen Bürgerinnen und Bürger auch“, so DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Bislang kann niemand einschätzen, wie hoch
das Risiko für Spätfolgen ist, wenn eine Infektion nicht ernst genommen wird.”
Krankenhausmitarbeiter dürfen laut RKI bei gravierendem Personalmangel auch bei einer nachgewiesenen Infektion andere Infizierte versorgen, sofern sie keine Symptome aufweisen und bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Immerhin: Für Pflegende in der stationären Langzeitpflege gilt diese Regelung nicht.
In der Altenhilfe könne bei Personalmangel allerdings die Quarantänezeit bei Verdachtsfällen auf sieben Tage verkürzt werden, um den Arbeitsausfall zu verringern. Der DBfK will zudem aus der Praxis gehört haben, dass auch in der Langzeitpflege infiziertes Personal zum Einsatz komme, um infizierte Bewohner zu versorgen, und dass auf Tests verzichtet würde, um so die Versorgung sicherzustellen.
Nach Ansicht des DBfK sind auch bei Verdachtsfällen die Quarantäneregeln einzuhalten, da dies vor allem dem Schutz der Menschen mit Pflegebedarf dient. „Sollte die Anzahl von Pflegenden einer Einrichtung in Quarantäne oder mit nachgewiesener Infektion so hoch werden, dass eine sichere Versorgung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesundheitsämter, Kommunen und gegebenenfalls die Heimaufsicht zusammensetzen, um Lösungen zu finden. Das muss jetzt bereits vorbereitet werden“, fordert Bienstein.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren