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DBfK unzufrieden mit Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW

Die Pflegekammer NRW hat in der vergangenen Woche ihre Weiterbildungsordnung verabschiedet. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) übt Kritik. Er findet sie in der jetzigen Form nicht zukunftsweisend.

Martin Dichter, DBfK, Foto: DBfK
Foto: DBfK Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest, will sich für eine zeitnahe Überarbeitung der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW einsetzen.

„Die erste Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift die aktuellen Herausforderungen aber nicht ausreichend auf“, sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest und Sprecher der DBfK-Fraktion „Stark für Pflegende“ in der Kammerversammlung. Die Weiterbildungsordnung sei in ihrer jetzigen Form nur begrenzt anschlussfähig an das Pflegeberufegesetz und die generalistische Ausbildung und damit nicht zukunftsweisend.

Dem DBfK fehlen vor allem Anknüpfungsansätze für Weiterbildungen nach der generalistischen Pflegeausbildung. Aber auch Vereinbarungen zur vertikalen Durchlässigkeit in das hochschulische Bildungssystem und konkrete Qualifikationsvorgaben für Dozierende wären nötig. „Darüber hinaus fehlt die Formulierung von Weiterbildungszielen, die die Kompetenzen von Pflegefachpersonen in den unterschiedlichen Settings anstreben“, sagte Dichter. Aufgrund der Defizite werde sich der DBfK Nordwest für eine zeitnahe Überarbeitung einsetzen.

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