Corona

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bußgelder werden durchgesetzt

Die Evangelische Heimstiftung hat kritisiert, dass das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises kurz vor dem Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Bußgeldbescheide durchsetzt.

Foto: AdobeStock/RobertoM Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis setzt mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Beschluss der Bundesregierung um.

Nach Angaben einer Sprecherin des Landratsamts wurde in rund 80 von insgesamt 1.600 Fällen von fehlenden oder zweifelhaften Immunitätsnachweisen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bußgeldbescheide würden sich auf 200 bis 250 Euro plus Kosten und Auslagen belaufen. „Diese Verfahren konzentrieren sich auf Personen, welche sich gegenüber den Aufforderungen zur Vorlage von Nachweisen und dem Anhörungsverfahren besonders vehement und hartnäckig verhalten haben“, so eine Sprecherin der Behörde.

Landratsamt ist an geltendes Gesetz gebunden

In 38 Fällen wurden bisher Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt und 18 davon nach einer erneuten Überprüfung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. „Nach unserer Auffassung schießt hier eine Behörde deutlich übers Ziel hinaus“, sagt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Denn die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum Jahresende Geschichte. Sie gilt unter anderem für Beschäftigte in der Altenpflege. Das Landratsamt hingegen argumentiert, dass es die Umsetzung des geltenden Gesetzes nicht eigenmächtig einstellen könne, solange das Sozialministerium die Bußgeldverfahren nicht aussetzt.

„Man kann das aus rein juristischer Sicht so sehen“, zeigt sich Schneider enttäuscht, „man kann aber auch die menschliche Seite in den Vordergrund stellen und berücksichtigen, dass wir jetzt eine andere Situation haben als im Dezember letzten Jahres, als die einrichtungsbezogene Impflicht eingeführt wurde. Es ist einfach ungerecht, jetzt noch mit so harter Hand durchzugreifen“.

Impfpflicht in der Pflege schon früh kritisiert

Nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hatte Landrat Heiner Scheffold bereits im April gefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Scheffold ist auch Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG).

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