Corona

England kippt Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen in England müssen sich anders als geplant doch nicht verpflichtend gegen das Coronavirus impfen lassen.

England kippt Impfpflicht in der Pflege
Foto: AdobeStock/PhotoSG In Deutschland gilt ab 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, von der auch Alten- und Pflegeheime betroffen sind.

Laut Deutscher Presse-Agentur bestätigte die britische Regierung damit eine Kehrtwende. Ursprünglich sollten Pflegekräfte und Beschäftigte des englischen Gesundheitsdienstes NHS ab dem 1. April vollständig geimpft sein müssen, um ihren Job weiterhin ausüben zu dürfen. Andernfalls drohte ihnen die Kündigung. Für Beschäftigte in Pflegeheimen galt dies bereits seit dem vergangenen Jahr.

Im Zuge der weitgehenden Lockerung von Corona-Maßnahmen in England hatte der britische Gesundheitsminister Sajid Javid kürzlich bereits eine erneute Prüfung der Teil-Impfpflicht angekündigt. Nun bestätigte die Regierung, dass das Vorhaben fallen gelassen werden soll.

Die Regierung begründet dies mit der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante, die weniger schwere Verläufe hervorbringe als die gefährlichere Delta-Variante.

In Deutschland gilt ab 16. März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, von der auch die Altenpflege betroffen ist. Die konkrete Umsetzung übernehmen die Bundesländer. So soll es in Niedersachsen erst nach der Verhängung eines Bußgeldes von bis zu 2.500 Euro Zutrittsverbote geben. Bayern bezeichnet ein Betretungsverbot als Ultima Ratio. Auch im Freistaat können Bußgelder verhängt werden.

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