Corona
Fristsetzungen und Ermessensspielräume bei Teil-Impfpflicht
Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ab dem 16. März naht, konkrete Konsequenzen für ungeimpfte Beschäftigte dürften allerdings noch auf sich warten lassen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Mitarbeiter müssen zwar bis zum Dienstag entsprechende Nachweise für einen bestehenden Impfschutz vorlegen, oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Und ab Mittwoch können die Gesundheitsämter Konsequenzen bei Verstößen ziehen. Doch praktisch kann es dauern, bis ungeimpfte Beschäftigte Bußgelder zahlen müssen oder Betretungs- oder Tätigkeitsverbote verhängt werden.
Nach einer dpa-Umfrage in den Bundesländern setzen die Ämter auf mehrstufige Verfahren mit teils mehrfachen Fristsetzungen, Einzelfallprüfungen und auf Ermessensspielräume. Der unmittelbare Verlust einer Stelle, weil die Corona-Impfung fehlt, droht nicht.
Übrigens: Wie die Einrichtungen mit der Impfpflicht umgehen, darüber haben wir in unserem Talk-Format “Hier spricht die Pflege!” gesprochen. Hier anschauen.
In einigen Regionen Deutschlands sollen die Gesundheitsämter genau prüfen, ob die Menschen in Heimen und Krankenhäusern noch versorgt werden können, wenn ungeimpfte Beschäftigte ein Betretungsverbot bekommen. So heißt es zum Beispiel im Land Berlin, die einrichtungsbezogene Impfpflicht werde unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Das bedeutet: Die Gesundheitsämter bewerten, wie stark die Gesundheitsversorgung gefährdet sein könnte und können ein Verfahren auf dieser Basis notfalls aussetzen.
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