Recht

Gastronomie: Keine Sonderrechte für Geimpfte aus dem Pflegeheim

Auch gegen das Coronavirus geimpfte oder daran genesene Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen dürfen nicht in Gaststätten bewirtet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschieden.

Foto: Fotolia/Sebastian Duda Laut Gerichtsurteil gilt auch für Geimpfte ein Gastronomie-Verbot.

Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge wollte eine Antragstellerin das Landratsamt Lörrach gerichtlich dazu verpflichten, ein gastronomisches Angebot nur für geimpfte und genesene Senioreninnen und Senioren als Ausnahme von der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu genehmigen.

Passend dazu: Viele Menschen in Pflegeheimen sind geimpft und weiter isoliert

Zuerst hatte Verwaltungsgericht Freiburg den Antrag abgewiesen, jetzt hat auch der VGH eine Absage erteilt. Es sei nicht auszuschließen, dass auch von Geimpften und Genesenen weiterhin ein Infektionsrisiko ausgehe, begründete der VGH sein Urteil.

Auch interessant: AstraZeneca-Impfungen werden fortgesetzt

Das Ansteckungsrisiko sei erst dann vernachlässigbar, wenn auch außerhalb der „Blase“ des Seniorenheims eine Vielzahl von Menschen immun oder durch eine Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt wären. Hiervon sei derzeit noch nicht auszugehen. Das Restrisiko sei daher zu hoch. Der Beschluss ist unanfechtbar.