Corona
Geimpft: Gemeinsames Essen wieder möglich
Der Streit um gemeinsames Essen geimpfter Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenresidenz Mühlehof in Steinen ist beigelegt. Mit Bärlauchsüppchen und Hackbraten hat das Seniorenzentrum seine Cafeteria nach einem Rechtsstreit um Corona-Regeln am Mittwoch wiedereröffnet. „Es ist eine richtige Aufbruchstimmung“, sagte Geschäftsführer Wolfram Uhl am Mittwoch.

Einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) mit bundesweiter Relevanz haben nach Angaben des Anwalts der Einrichtung, Patrick Heinemann, nun alle Beteiligten angenommen: das Gesundheitsministerium, das Landratsamt Lörrach und das Seniorenzentrum. Heinemann, bezeichnete den Vergleich als Erfolg auf ganzer Linie. Der VGH habe klar gemacht, dass die vom Land ursprünglich gemachten inhaltlichen Vorbehalte irrelevant seien.
Der Streit um das gemeinsame Essen in der Cafeteria hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. An der Entscheidung könnten sich auch andere Einrichtungen orientieren, sagte der Vorsitzende des Landesseniorenrats, Eckart Hammer. In den Pflegeheimen seien im Schnitt 80 bis 90 Prozent der Bewohner gegen Corona geimpft.
Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) kündigte weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte für stationäre Einrichtungen der Pflege an. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten laut Lucha aber weiterhin fort. Eine Sprecherin der Caritas Rottenburg-Stuttgart sagte, dass die Pflegeheime für den Umgang mit Geimpften bisher keine Rechtssicherheit gehabt hätten.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe forderte Lockerung der Corona-Einschränkungen für geimpfte Heimbewohner und warnte vor Grundrechtsverletzungen. „Es ist ganz grundsätzlich eine Frage, ob die sehr restriktiven Einschränkungen, die in Seniorenheimen gelten, überhaupt vertretbar sind“, erklärte Kuratoriumsmitglied und Sozialpolitik-Professor Frank Schulz-Nieswandt. Auch Heimbewohner hätten das Recht, zumindest mit darüber zu entscheiden, ob und in welche Gefahr sie sich bringen wollen, um etwa Freiheitsrechte nicht gänzlich zu verlieren.
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