Corona

Impfpflicht in der Pflege: Einheitliches Vorgehen gefordert

Je näher die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona kommt, desto größer werden die Sorgen, wie die konkrete Umsetzung aussehen soll. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fordert daher vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit den Ländern, unverzüglich alle offenen Fragen zu klären, insbesondere was den Ermessensspielraum der Gesundheitsämter betrifft.

Foto: AdobeStock/fotogestoeber Bei der Umsetzung der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es noch viele offene Fragen, nicht nur in der Altenpflege.

Der Bund solle in der Vorbereitung keine Zeit verlieren, da es einige Zeit dauern werde, bis erforderliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden könnten, sagte Gesundheitsministerin Monika Bachmann im Rahmen der GMK am Wochenende.

Bundeseinheitlich geregelt werden müssten beispielsweise die Prüfung von Nachweisen und Ausnahmetatbeständen, die Anhörung der betroffenen Beschäftigten, die rechtssichere Einbindung der Arbeitgeber, die Art und Geltungsdauer der Sanktionen sowie die Frage einheitlicher Kontrollen.

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Die Gesundheitsministerinnen und -minister sprachen sich für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten. Außerdem fordern sie, den bald zur Verfügung stehenden Impfstoff Novavax zunächst vorrangig diesem Personenkreis anzubieten. Novavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Diejenigen Beschäftigten, die glaubhaft versichern würden, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen lassen zu wollen, sollten die Impfserie abschließen können, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen.

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