Corona
Infektionsschutz im Herbst: Das Comeback der Maske
Das Bundesgesundheits- und das Justizministerium haben einen Vorschlag erarbeitet, wie es mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Herbst weitergehen soll.

„Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar. Deshalb wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr eine Maskenpflicht geben“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Neben dem verpflichtenden Tragen von FFP2- bzw. medizinischen Masken in Alten- und Pflegeheimen gehöre laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das zielgerichtete Testen für besonders gefährdete Personen. Ausnahmen sind voraussichtlich vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den Pflegeheimen leben.
Jetzt müssen die neuen Regelungen erstmal vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann sind Bundestag und Bundesrat am Zug.
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