News
Inflationsausgleichsprämie bringt Altenpflege in Not
Die Ruhrgebietskonferenz Pflege befürchtet durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst eine Insolvenzwelle in der Langzeitpflege.

Hintergrund der düstereren Prognose ist, dass die Kostenträger aus einem Rechtsgutachten ableiten, dass die Inflationsausgleichzahlung nicht über Pflegesätze zu refinanzieren ist. Damit dürfen die anstehenden Auszahlungen an die Beschäftigten nicht in die Punktwerte beziehungsweise Pflegesätze eingerechnet werden. Die 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung müssten demnach von Alten- und Pflegeheimen selber getragen werden.
Bislang gilt der Tarifabschluss nur für die kommunalen Unternehmen. Es ist aber absehbar, dass auch die weit verbreiteten kirchlichen Tarife das Regelwerk aus dem öffentlichen Dienst übernehmen werden.
„Für uns, mit den rund 1.200 Beschäftigten in unseren Einrichtungen, bedeutet das eine Mehrbelastung von 3,6 Million Euro, die wir nicht refinanziert bekommen werden“, sagte Ulrich Christofczik, Vorstand des Christophoruswerkes und Geschäftsführer der Evangelischen Altenhilfe Duisburg. „Wenn das so kommt, können wir dicht machen“, so Christofczik.
Passend dazu: Tarifergebnis im öffentlichen Dienst liegt vor
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren