Corona

Maskenpflicht in Pflegeheimen: Länder setzen auf einen “lockeren” Umgang

Dass Menschen in Pflegeheimen außerhalb ihres Zimmers eine FFP2-Maske tragen sollen – so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor –, hat für viel Kritik gesorgt. Die Länder fordern die Heime nun zu einer lockeren Praxis auf.

Foto: AdobeStock/Tanakorn Die Maskenpflicht in Pflegeheimen ist umstritten und wird von vielen Ländern nicht durchgesetzt.

Laut einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) können Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen im Alltag weitgehend auf das Tragen von FFP2-Schutzmasken verzichten. Die meisten Bundesländer legen die entsprechenden Regelungen im Infektionsschutzgesetz „verfassungsrechtlich weit aus“, so das Ergebnis der Umfrage.

In Nordrhein-Westfalen bestehe bereits seit Wochen für Heime keine Maskenpflicht mehr, teilte das Gesundheitsministerium in Düsseldorf dem epd mit. Das Land habe den Einrichtungen „den Rücken für pragmatische Lösungen gestärkt“. Auch Rheinland-Pfalz spricht sich gegen eine „strikte Lesart“ des zum 1. Oktober verschärften Infektionsschutzgesetzes aus. Gegenwärtig sei es „nicht angezeigt, auf eine Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen oder Gemeinschaftsflächen zu bestehen“, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz dem epd mit.

Die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Brandenburg, Sachsen und dem Saarland sehen das ebenso.

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Der Berliner und der Hamburger Senat bestehen hingegen auf einer strengen Handhabung: „In Pflegeeinrichtungen gilt für Besucher, Personal und Patientinnen, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten, eine FFP2-Maskenpflicht. Derzeit gibt es keine Planungen oder Initiativen des Landes, an diesen Vorgaben etwas zu ändern“, teilte die Pressestelle in Berlin mit.