Corona

Nach Corona-Ausbruch: Pflegeheim-Mitarbeiterin vor Gericht

Weil sie einen Corona-Ausbruch mit Toten in einem Pflegeheim verursacht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen eine Mitarbeiterin erhoben. Ihr werde fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zur Last gelegt.

Foto: Sebastian Duda Eine 45-Jährige muss sich für die Folgen eines Corona-Ausbruchs vor Gericht verantworten.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, habe die Angeklagte trotz einer Corona-Infektion ihres bei ihr lebenden Sohnes zunächst weiter gearbeitet. Zwar habe sie den Arbeitgeber darüber informiert. In der falschen Annahme des Arbeitgebers, dass die Mitarbeiterin zweifach geimpft sei, durfte sie jedoch weiterarbeiten, anstatt sich in Quarantäne zu begeben. Nur: Der Impfausweis der Mitarbeiterin war gefälscht.

Die Frau soll spätestens drei Tage später unbemerkt selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Arbeitskollegen in einer Kaffeepause angesteckt haben. In der Folge infizierten sich drei weitere Mitarbeitende sowie elf Bewohnerinnen und Bewohner, von denen drei verstarben.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben laut Staatsanwaltschaft, dass die Corona-Infektion bei mindestens einer Bewohnerin todesursächlich war. Bei den beiden anderen Geschädigten sei ein Zusammenhang möglich, andere Ursachen jedoch nicht auszuschließen.