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Neuvergabe des Gütesiegels: Anwerbung ausländischer Pflegefachpersonen verbessern

Nach der erstmaligen Vergabe des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ im Jahr 2022 wird das Siegel laut einer Pressemitteilung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. erneut vergeben. Welche Bedingungen Arbeitgeber erfüllen müssen und welche Vorteile das Gütezeichen mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Foto: AdobeStock/Torbz

Was ist das Gütezeichen?

Das Siegel zeichnet Personalserviceagenturen oder selbst anwerbende Einrichtungen aus, die den Prozess der Anwerbung internationaler Pflegefachpersonen nach genau festgelegten Kriterien gestalten. Die Kriterien liegen nationalen und internationalen Anforderungen an den Anwerbungsprozess zugrunde, wobei die Einhaltung ethischer, fairer, transparenter und partnerschaftlicher Maßstäbe im Mittelpunkt steht. Alle Schritte der Qualitätsprüfung werden transparent und nachvollziehbar festgehalten sowie in mehreren Sprachen aufbereitet.

Inhaberin des Gütezeichens ist das Bundesministerium für Gesundheit, wobei das „Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland“ die Grundlage für die Rahmenbedingungen des Siegels bildet. Erteilt wird die Auszeichnung von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).

Die Vorteile des Siegels

Das Gütesiegel bietet Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Orientierung bei der Wahl einer geeigneten Personalserviceagentur, die bei der Anwerbung und Gewinnung ausländischer Pflegefachpersonen unterstützt. Darüber hinaus bietet die Auszeichnung aufgrund vorheriger Qualitätsprüfung des Arbeitgebers gleichzeitig Schutz für sich bewerbende Pflegefachpersonen. Nach dem sogenannten „Employer-Pays-Prinzip“ trägt der künftige Arbeitgeber unter anderem die Kosten für Vermittlung, Sprachausbildung oder auch Anreise, sodass Bewerber: innen finanziell entlastet werden.

„Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fragen vermehrt bei den privaten Personalvermittlern an, ob sie das Gütezeichen tragen, da eine Zusammenarbeit sonst nicht möglich sei“, erklärt Helmut Kneppe, Vorsitzender der Gütegemeinschaft. Die Stellung des Siegels sei laut dem Kuratorium Deutsche Altershilfe demnach einzigartig und weltweit renommiert.

Durch das Gütezeichen sei ein Standard geschaffen worden, der Deutschland auch zukünftig zum attraktiven Zielland für ausländische Pflegefachpersonen etabliere, so Dr. Jenny Wortha, stellvertretende Vorsitzende der Gütegemeinschaft.

Nach zweijähriger Gültigkeit muss das Siegel in diesem Jahr erneut beantragt und geprüft werden. Bis zum aktuellen Zeitpunkt haben insgesamt 54 Unternehmen das Gütezeichen erhalten.