Corona
Nur fünf Bundesländer berücksichtigen Impfquote
Schlechte Noten für die meisten Bundesländern bezüglich ihrer Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen hat der der BIVA-Pflegeschutzbund vergeben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein weisen nach BIVA-Einschätzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf.

Nur die fünf genannten Länder berücksichtigen die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften. Bei allen anderen spielt die Impfquote keine Rolle – allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region. Für Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, ist dies unverständlich, schließlich leide die aufgrund der Impfungen an der besten geschützten Gruppe der Heimbewohner in den anderen elf Ländern noch immer unter den schärfsten Grundrechtseinschränkungen. Er fordert daher: „Eine bundesweite Verordnung muss nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch die Mängel der Länderverordnungen vermeiden.“
Die Länder würden sich ihrer Verantwortung entziehen, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte sei nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber, so Stecker. Diese schössen aus Unsicherheit über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich ob die Impfquote fast 100 Prozent betrage.
Eine ausführliche Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.
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