Corona
Nur wenige Bußgelder wegen einrichtungsbezogener Impfpflicht
Drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Seniorenheimen und Kliniken sind im Südwesten erst wenige Bußgelder verhängt worden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

In den vergangenen Wochen haben sich Zehntausende Beschäftigte ohne Impfnachweis bei den Gesundheitsämtern gemeldet, doch in vielen Kreisen dauern die Verfahren noch an, wie eine dpa-Umfrage ergab. Das trifft zum Beispiel auf Mannheim, Tübingen, den Enzkreis und den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald zu.
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Im Landkreis Calw wurden bisher 81 Verfahren eingeleitet, in 15 Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen, wie eine Sprecherin der dpa mitteilte. Die Betroffenen müssen 250 Euro zahlen und damit rechnen, dass sie unter Umständen bis Ende des Jahres in ihrem Job nicht mehr arbeiten dürfen oder sogar ganz freigestellt werden. Das Landratsamt Karlsruhe hat kürzlich im zweistelligen Bereich Verfahren zur Einleitung eines Bußgeldes an die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe weitergeleitet. Im Kreis Reutlingen wurde in etwa 80 Fällen ein Bußgeld angedroht.
Landkreispräsident tritt auf die Bremse
Im Landkreis Tübingen von Landrat Joachim Walter (CDU) wurden bisher noch keine Bußgelder verhängt, sondern Erinnerungsschreiben verschickt. „Insgesamt gehen wir mit Bedacht und Augenmaß vor, zumal sich bei uns viele Einrichtungen melden, die uns bitten, keine Betretungsverbote zu verhängen“, sagte Walter der dpa. „Aus unserer Sicht wäre es an der Zeit, sich einzugestehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, bevor der bereits bestehende Pflegenotstand vollends eskaliert“, so Walter.
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