Corona
Patientenschützer: Corona-Maßnahmen in der Pflege verlängern
Vor dem Hintergrund der angekündigten Lockerungen hat der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, gefordert, die Corona-Maßnahmen im Pflegesektor länger beizubehalten. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Verletzliche Bevölkerungsgruppen müssten auch über den 19. März hinaus vor dem Coronavirus geschützt sein, sagte Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Für staatliche Maßnahmen braucht es deshalb weiterhin eine wirksame gesetzliche Ermächtigung anstelle eines liberalen Aktionismus und dem Ausrufen eines Freedom Days.“
Bund und Länder hatten am Mittwoch einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem möglichen Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart. Danach soll aber ein „Basisschutz“ mit bestimmten Maßnahmen möglich bleiben. Dafür wird eine bundesweite Rechtsgrundlage angestrebt, wenn die bestehende am 19. März ausläuft. Die FDP will nach den Worten ihres Bundestagsfraktionschefs Christian Dürr die Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen am 19. März auslaufen lassen und nur eine Verlängerung der Maskenpflicht mittragen.
Brysch sagte: „Die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken, ein Test-Regime oder Hygienemaßnahmen für die Alten- und Krankenpflege dürfen nicht der privaten Verantwortung überlassen werden.“ Bund und Länder stünden weiterhin in der Pflicht, für die Menschen den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, die dazu selbst nicht in der Lage seien. „Das betrifft zwei Millionen ambulant und stationär versorgte Pflegebedürftige“, sagte Brysch. „Aber auch die halbe Million Krankenhauspatienten dürfen nicht vergessen werden.“
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