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Personalbemessung: „Die Pflegefachlichkeit muss der Maßstab sein“
Das neue Personalbemessungsinstrument in der Langzeitpflege (PeBeM) müsse mit einem pflegefachlichen Fokus gestaltet und dürfe nicht allein aus einer wirtschaftlichen Perspektive gedacht werden, mahnt die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).

„Wir halten es insbesondere mit Blick auf die bayerische Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden und den Kostenträgern keineswegs für gesichert, dass der pflegefachliche Fokus, der dem PeBeM-Konzept eigentlich zugrunde liegt und zudem eine ebenso gute wie bedarfsorientierte Versorgung sicherstellen soll, in der Umsetzung auch tatsächlich priorisiert wird“, so der Vorsitzende Georg Sigl-Lehner. Die Personalbemessung muss nach Ansicht der VdPB „zwingend so gestaltet werden, dass Pflegefachpersonen ihren qualitätssichernden und -entwickelnden Einfluss auch umfassend in der Praxis geltend machen und realisieren können“.
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Andernfalls drohe eine Deprofessionalisierung der Pflege. Die VdPB hat Sorge, dass die Pflegefachlichkeit und damit auch die Versorgungsqualität der Ökonomie und den Betriebsergebnissen zum Opfer fallen könnten. Ihr ist wichtig, dass der Rückbau von formalen Anforderungen an die Personalausstattung – tendenziell dürften in vielen Einrichtungen anteilig mehr Hilfs- und Assistenzkräfte zum Einsatz kommen – durch einen funktions- und kompetenzbezogenen Personaleinsatz kompensiert wird.
Die Rolle der Vorbehaltsaufgaben bei der Personalbemessung
„Die in meinen Augen zwingende Anbindung des Personalbemessungsinstruments an die vorbehaltenen Aufgaben, die ausschließlich Pflegefachpersonen die Gestaltung des Pflegeprozesses erlauben, stellt Einrichtungen durchaus vor Herausforderungen“, so Sigl-Lehner. Wer sich aber „pflegerische Versorgung auf einem angemessenen und menschenwürdigen Qualitätsniveau“ auf die Fahne schreibe, werde dieser Herausforderung mit einer strategisch ausgefeilten Organisations- und Personalentwicklung begegnen müssen.
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