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Pflege-Beteiligung im G-BA: Gesetzentwurf legt den Grundstein

Pflegeberufe sollen mehr im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beteiligt werden. So sieht es ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht darin ein positives Zeichen, aber auch Verbesserungsbedarf.

Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA
Foto: AdobeStock/MQ-Illustrations

Im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, das der Redaktion Altenpflege vorliegt, heißt es dazu:

„Im G-BA wird den Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen, eingeräumt. Zudem wird ein Einvernehmenserfordernis bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss bestehen. Darüber hinaus wird die Vertretung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe zur Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt.“

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats werde damit seine Forderung, die auch in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung aufgenommen wurde, zumindest in Teilen umgesetzt. Laut DPR-Vizepräsidentin Irene Maier seien die Mitberatungsrechte ein positives Zeichen für die Profession Pflege und die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung.

Dieser Schritt müsse laut Maier jedoch durch weitere Maßnahmen gestützt werden. Zum einen brauche es ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Arbeit der Berufsorganisationen der Pflegeberufe im G-BA. Zum anderen müsse die Pflege umfassende Mitentscheidungsrechte im G-BA bekommen. Ein Stimmrecht der Pflege im G-BA, wie vom Pflegerat gefordert, sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

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